Nach neuerem liturgiewissenschaftlichem Verständnis ist das christliche Begräbnis (Erdbestattung) der Abschluss eines christlichen, österlichen Weges, der mit der Taufe begonnen hat. Besondere Verehrung wird daher dem Leib eines Verstorbenen gewährt, der zu Lebzeiten Tempel des Heiligen Geistes war. Mit unserem Leib erwarten wir die Auferstehung von den Toten.
Durch die Bischofskonferenz wird nachdrücklich empfohlen, dass ein Sarg in Anwesenheit der Trauergemeinde ins Grab hinabgelassen wird. So werden der letzte Gang und der Ritus der Wirklichkeit des Abschiedes sinnfällig gemacht. Die Schaufel Erde, die auch die Angehörigen auf den Sarg werfen sollten, ist der Beginn der endgültigen Zuschüttung des Grabes und verdeutlicht diesen nicht mehr umkehrbaren Zustand und die endgültige Verabschiedung. Dies gibt nach überwundener Trauerarbeit Trost mit der Gewissheit: „Hier ruht unser geliebter Verstorbener / unsere geliebte Verstorbene“.
Aus dem oben dargestellten Verständnis heraus, wird in den Pfarreien Sannerz und Herolz eine leicht unterschiedliche Art und Weise der Bestattung praktiziert.
Die letzte liturgische Verehrung gilt dem Leichnam, der zu Lebzeiten wie es im Bestattungstext heißt: „Tempel des Heiligen Geistes“ war. So sind besondere Zeichen dieser Verehrung das Weihwasser und der Weihrauch. Bei der Erdbestattung werden diese Zeichen am Grab gegeben, im Falle einer Verbrennung bei der Aussegnungsfeier vor der Verbrennung.
Nach der Verbrennung ist die Asche „nur“ noch Materie der Vergänglichkeit, das heißt es hat die gleiche Bedeutung wie die Erde, in die der Leichnam übergegangen ist. „Mein Gott, lass sie dahinwirbeln wie Staub, wie Spreu vor dem Wind!“ (Ps 83,4)
Aus diesem Grunde ist die Bestattungsform einer Urne ohne Aussegnung sehr einfach und ohne besondere Riten. Es ist nicht mehr angebracht, dass zum Requiem in der Kirche die Urne aufgestellt wird und daher der Asche besondere Referenz geboten wird.
Für viele Hinterbliebene und Trauernde ist es ein zusätzlicher Schock, im Nachhinein zu erfahren, dass ihr Angehöriger aus der Kirche ausgetreten war. Der Austritt aus der Kirche bedeutet eine eindeutige Willenserklärung, nach der die betroffene Person nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben möchte. Es wäre also ein Handeln gegen diesen Willen, würde die Kirche durch einen hauptamtlichen Seelsorger bei der Bestattung aktiv teilnehmen.
© Mariae Himmelfahrt, Sannerz