Katholische Gemeinden in Sannerz und Herolz

Schritte zur Taufe

Egal, ob Sie Ihr Kind oder sich selbst für die Taufe anmelden wollen, nehmen Sie Kontakt mit der Kirchengemeinde über das Pfarrbüro auf. Dort werden Ihnen, je nach den besonderen Situationen, die nächsten nötigen Schritte erklärt und die entsprechenden Unterlagen gegeben.


Auf jeden Fall – besonders wenn Sie sich selbst anmelden oder Ihr Kind, das schon im Schulalter ist – wird der Pfarrer sich im Gespräch persönlich mit Ihnen bzw. Ihrem Kind unterhalten.

Wo wird getauft?

Vorzugsweise wird in einer der Pfarrkirchen - wo sich auch ein Taufbecken befindet - getauft.

Als Regel hat zu gelten, dass ein Kind in der Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist. (CIC Can.857 § 2) In Ausnahmefälle kann auch in der Kirche St. Wigbert in Weiperz eine Taufe stattfinden.

Wann sind Taufen?

Taufen sind entweder Samstag Nachmittags oder Sonntag Vormittags. Dies richtet sich nach dem, in welcher Kirche die Taufe stattfinden soll und wann es dem Pfarrer möglich ist. Wenn in einem engeren Zeitraum mehrere Taufanmeldungen sind, werden üblicherweise mehrere Kinder in einer gemeinsamen Feier getauft.

Wann soll angemeldet werden?

So früh als möglich, wenn es geht 8 – 4 Wochen vor dem gewünschten Tauftermin. Es wird dann ein Termin für das Taufgespräch ausgemacht.

Was wird benötigt?

Ein ausgefülltes Anmeldeformular, das Sie im Pfarrbüro erhalten, die Geburtsurkunde, der Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, für die Tauffeier eine Taufkerze.

Was ist mit den Paten?

Religiöse Erziehung wird nicht immer leicht sein, da ist es schön, wenn man jemanden verlässlich zur Seite hat. Religiöse Erziehung ist ein Hineinführen – auch durch Vorleben – in den katholischen Glauben.

Daher sind Voraussetzungen für das Patenamt: katholisches Bekenntnis und Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, mindestens 16 Jahre alt und gefirmt. Zudem soll die Lebensführung mit dem zu übernehmenden Dienst vereinbar sein. Weiterhin bestimmt das Kirchenrecht: der Pate darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein und ein Getaufter, der nicht einer katholischen, kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Mitpaten als Taufzeuge zugelassen werden.

Wenn der Pate, die Patin nicht in den Pfarrgebieten von Sannerz oder Herolz wohnt, benötigen wir eine Patenbescheinigung. Dies ist eine Bescheinigung, dass der Pate / die Patin getauft wurde, nicht aus der Kirche ausgetreten ist und die Rechte des Patenamtes ausüben darf. Diese Urkunde wird in der Pfarrgemeinde ausgestellt, wo der Pate, die Patin ihren Hauptwohnsitz hat.