Katholische Pfarrgemeinden in Sannerz und Herolz

Das Sakrament der Krankensalbung

Eine kurze Erläuterung

Es kommt häufig vor, dass Menschen mit dem Anliegen zum Pfarrer kommen oder sich im Pfarrbüro melden, ihrem verstorbenen Angehörigen die Krankensalbung zu spenden.


Mit einer kurzen Erläuterung soll verständlich gemacht werden, warum die Krankensalbung, die fälschlicherweise immer wieder als „Letzte Ölung“ bezeichnet wird, nach dem Tode nicht mehr gespendet werden kann.

„Ein Sakrament kann nach der Lehre der Kirche nur einem Lebenden und nach dessen Wunsch gespendet werden. Die Krankensalbung ist in erster Linie ein Sakrament zur Aufrichtung und zur Rettung. So kann man die Krankensalbung jenen Gläubigen spenden, die sich wegen Krankheit (z. B. vor einer Operation, nach einem Unfall) oder Altersschwäche in einem bedrohlichen Gesundheitszustand befinden. Da ja eine Heilung oder Besserung des Gesundheitszustandes durch das Sakrament eingeschlossen wird, ist es möglich die Salbung auch öfters – bei je neu auftretenden Gefahrensituationen – zu empfangen. In diesem Verständnis gibt es folglich keine „Letzte Ölung“ mehr.

„Kranken, die das Bewusstsein oder den Vernunftgebrauch verloren haben, ist das Sakrament zu spenden, wenn sie als gläubige Christen wenigstens einschlussweise um dieses Sakrament gebeten haben, als sie noch bei Bewusstsein waren.“ (vgl. CIC can. 1006) Die Krankensalbung darf nur ein Priester spenden.

Das „eigentliche“ Sakrament der Sterbenden ist die „Wegzehrung“, die heilige Kommunion. Doch hierbei gilt zu beachten: „normale“ Krankenkommunion ist Teilhabe an der hl. Messe der Gemeinde, auch wenn man wegen Krankheit oder aus Altersgründen nicht mehr persönlich daran teilnehmen kann.“